Stirnimann AG

Stirnimann AG - Die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Stirnimann AG hält sich an die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Baumaschinen" sowie die "Mietbedingungen für Baumaschinen" vom "Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft".

Diese Bedingungen sind Bestandteil des Lieferungs- und Kaufvertrags bzw. des Mietvertrags.

Download Allg. Geschäftsbedingungen

Download Mietbedingungen

Schwerverkehrs-Zufahrt

Die Zufahrt für den Schwerverkehr an die Gäustrasse (ehemals Werk 2) bleibt weiterhin bestehen. Der Viadukt in Wangen ist bis auf weiteres für den Schwerverkehr gesperrt. Bitte beachten Sie die Signalisation der Umleitung. Wir empfehlen dem Schwerverkehr die Autobahnausfahrt Egerkingen zu nutzen und über Härkingen, Gunzgen, Kappel anzufahren. Zufahrtsplan

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